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1. Aufträge nehmen wir
nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus.
Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht,
selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Uns erteilte
Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Fax oder per
E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach
Auftragsbestätigung.
Der Umfang
unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach
weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie
ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per
Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
3. Wir werden ohne
schriftliche Zustimmung des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nach
Abschluss des Auftrages zukünftig weder für den Kunden direkt noch für
dieselbe Produktion für einen anderen Auftraggeber tätig werden.
4. Wir verpflichten
uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter
Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach
den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte
Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des
Einzelauftrages. Uns übergegebene Unterlagen werden nach Erledigung des
Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben.
5. Unser Auftraggeber
ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine
ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen
ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und
Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen- und
Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten. Zur
Informationserteilung gehören auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der
geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor
oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten
Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen.
Sofern nichts
anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen
Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A1)
durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese
Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.
6. Soweit uns
Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder
Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere
Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeiten und
Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
Der Auftraggeber
ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort
vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.
7. Uns vom Auftraggeber
zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem
Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik
entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme.
Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
8. Unsere Vergütung
richtet sich nach der beiliegenden Vergütungsliste bzw. dem beiliegenden
Honorarahmen. Wir verpflichten uns unserer Rechnung einen
Leistungsnachweis beizufügen. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des
Leistungsnachweises nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang,
trifft ihn die Beweislast, dass unsere /Teil)Leistungen nicht erbracht
worden sind. Wir behalten uns
vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls unter
Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.
9. Wir verpflichten
uns, unsere Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu
halten.
Wir haften nicht
für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme
unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Wir haften nur für grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf
Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.
Für den Fall,
dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung
gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich –
für diesen Fall ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz unseres
Auftraggebers zuständige Gericht.
Sollten einzelne
Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt an
die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am Ehesten
entspricht.