Manuel Lücht                         

Tontechnik

AGB´s



Allgemeine Geschäftsbedingungen



1.  Aufträge nehmen wir nur zu nachstehenden Bedingungen an und
führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen
des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir Ihm nicht ausdrücklich
widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.



2.  Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder
mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns
jedoch erst nach Auftragsbestätigung.



Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung
Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir
sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Fax
oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.



3.  Wir werden ohne  Zustimmung des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten
nach Abschluss des Auftrages zukünftig weder für den Kunden direkt noch für dieselbe
Produktion für einen anderen Auftraggeber tätig werden.



4.  Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter
Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden
Regeln und dem Stand der Technik auszuführen.
Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des
Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages
an den Auftraggeber zurückgegeben.



5.  Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen,
die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbartem Zeitrahmen ermöglichen.
Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht-
und Rettungspläne, Bühnen- und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen
und Materiallisten.
Zur Informationserteilung gehören auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten
Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
Sofern nich anders vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen
Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A1) durchzuführen; für
Schäden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften
wir nicht.



6.  Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder
Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung
nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeiten und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort
vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren.



7.  Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material, welcher Art auch immer, muss sich in
dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies
entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten
sind dem Auftraggeber mitzuteilen.



8.  Unsere Vergütung richtet sich nach der beiliegenden Vergütungsliste bzw. dem beiligenden
Honorarrahmen. Wir verpflichten uns unserer Rechnung einen Leistungsnachweis beizufügen.
Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb 10 Wektagen
nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass unsere (Teil)Leistungen nicht erbracht worden sind.
Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls unter
Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.



9.  Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu halten.
Wir haften nicht für Vermögenschäden und/oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer
Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Diese Haftungsbeschränkungen erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich
des Vertrages einbezogen sind.
Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert
sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind
-soweit rechtlich möglich- für diesen Fall ausgeschlossen.



10.  Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz unseres
Auftraggebers zuständige Gericht.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. für diesen Fall tritt an die Stelle
der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am Ehesten entspricht.